Update: Nationalbibliothek speichert das Internet

Wie ich bereits hier schrieb, sieht sich die Nationalbibliothek vor der Aufgabe, eine Richtlinie umzusetzen, die die Einreichung von Publikationen im Internet fordert.

 

Wie Heise nun verlautet, hat sich die Nationalbibliothek erklärt, und die Meldungen der letzten Tage stark eingeschränkt. Hauptsächlich bezöge sich die Richtlinie auf im Internet veröffentlichte Einzelarbeiten wie z.B. Diplom- und Magisterarbeiten, E-Books, Zeitschriften, o.ä. 

Diese könnten auch über eine entsprechend eingerichtete oder einzurichtende Schnittstelle übertragen werden. So reiche es in der Regel lediglich Metadaten und URL anzugeben. Die Nationalbibliothek läd sich das Dokument dann selbstständig herunter und nimmt es in den Index auf.

 

News Seiten, die regelmäßig relevanten Content produzieren, können sich direkt an die Nationalbibliothek wenden, um ein Verfahren und Intervall abzusprechen.

 

Blog- und Forenbetreiber jedoch brauchen sich erst einmal keine Gedanken machen: “Die Nationalbibliothek geht hier eigeninitativ vor. Wir planen Harvesting-Methoden, die eine automatisierte Sammlung kompletter Website erlauben”, sagt Jockel, Sprecher der Nationalbibliothek. Scheinbar wird dann ein Crawler eingesetzt, der geflaggte Sites regelmäßig abgrast und indexiert.

Wäre wünschenswert, wenn wir damit nicht belästigt werden, und sich unsere geistigen Ergüsse nicht irgendwo als Datenleichen ansammeln. Was passiert z.B. mit Überarbeitungen von Artikeln? Was passiert mit Kommentaren? Werden die Daten auch ausgewertet oder nur angesammelt und archiviert? Haben die noch nie was von RSS gehört?

 

Fragen über Fragen. :D

03 Nov 2008 Noch keine Meinung Tweet this



Zweimal Wahnsinn hoch 10

Die 12. Fassung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist beschlossen worden. Diese wurde u.a. auf Druck von Verlagen und anderen wirtschaftlich orientierten Unternehmen auf den Weg gebracht und schränkt die Berichterstattung der Öffentlich-Rechtlichen im Internet drastisch ein. Ich bin Fernseh- und Radioverweigerer, aber die Inhalte und Informationen der Öffentlich-Rechtlichen war mir die GEZ Gebühr für mein “neumodisches Rundfunkgerät” wert. Die Tagesschau als Stream, auch Rückwirkend sehen zu dürfen ist schon super, die zusätzlichen inhaltlichen Angebote waren auch klasse. Was soll ich mit SPON und anderen, wenn ich auch den Feed von Tagesschau.de lesen kann? Dort bekomme ich die Gegenleistung für meine Gebühren.

Jetzt soll all das gestrichen werden. Fernsehsendungen dürfen maximal 7 Tage online verweilen, Berichterstattungen über Großereignisse und Sportveranstaltungen dürfen maximal 24 Stunden im Netz bleiben. Sonstige Inhalte dürfen nur noch mit explizitem Sendungsbezug veröffentlicht werden.

Die Bonzen haben mal wieder gesiegt, die gelackmeierten sind die Gebührenzahler, die mit starken Einschränkungen zu rechnen haben, und obendrein weiterhin von der GEZ mit z.T. halb- oder illegalen Mitteln gejagt werden. (Bei mir standen Sie mal vor der Tür und gaben sich als Polizisten aus, die dringend mit mir über eine vertrauliche Sache reden mussten, wedelten mit “Dienstausweisen” rum, und wollten mir diese aber weder genau zeigen, noch sich eindeutig mit Namen und Dienstnummer identifizieren. Das ist für mich eindeutig nicht nur Amtsanmaßung, sondern auch Vorspielung falscher Tatsachen, oder gar Betrug. – Allerdings habe ich da nur sehr laienhaftes Wissen drüber. – Bin ja schließlich kein Rechtsanwalt.)

Der nächste Wahnsinn ist die Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek welche gestern in Kraft getreten ist. Printmedien, also Zeitschriften, Zeitungen usw. müssen der Nationalbibliothek schon seit Jahren kostenlos zur Archivierung bereitgestellt werden. Die neue Verordnung weitet das Ganze jetzt aufs Internet aus. Unklar ist, wer seit gestern verpflichtet ist, seine Inhalte regelmäßig an die Nationalbibliothek zu schicken. Private Webseiten sind von der Regelung ausgenommen. Wie schaut es jedoch mit Blogs aus, die das Weltgeschehen kommentieren? Wie sieht es mit kommerziellen Angeboten aus, die kostenpflichtig sind? Müssen die ihren Bezahlcontent auch dort hin schicken? Was ist mit Foren, Kommentarfunktionen, Twitter, Soup, Podcasts, Screencasts usw.? All das müsste nach der neuen Verordnung in vordefinierter Form regelmäßig an die Nationalbibliothek übermittelt werden. Die Größenbeschränkungen sind hierbei auch irrwitzig: 50 bzw. 200 MB ist die Obergrenze. Auch in den Formaten ist der verpflichtete Anlieferer nicht frei. Es müssen entweder PDF’s oder aber WinZIP Daten abgeliefert werden. Weiterhin ist die Vorgabe, dass die Inhalte und Verlinkungen lokal funktionieren, d.h. das ganze Werk ohne Internetverbindung nutzbar sein muss.

Wie mache ich das denn jetzt? Schreibe ich jetzt von jedem Blogbeitrag ein PDF und schicke denen das? Schreibe ich bei jedem neuen Kommentar ein neues PDF? Wie machen das Forenbetreiber? Schicken die denen einmal am Tag den kompletten Datenbankdump?

Auf jeden Fall wir das Ganze ein riesiger Papiertiger, verbunden mit schwer abschätzbarem Verwaltungsaufwand, und definitiv die größte Pornosammlung der Welt. :D

24 Okt 2008 1 Meinung Tweet this